Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml

Einkommensteuergesetz Kommentar

2. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-482-65342-1

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Kanzler, Kraft, Bäuml - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 39f Faktorverfahren anstelle Steuerklassenkombination III/V

Daniela Karbe-Geßler (Januar2017)

A. Allgemeine Erläuterungen

1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Mit dem Faktorverfahren soll der geringer verdienende ArbN den Anreiz erhalten, eine steuer- und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Durch den Faktor werden bei jedem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner die steuerentlastenden Normen sowie die Wirkung des Splittings beim LSt-Abzug berücksichtigt. Der LSt-Abzug wird so der voraussichtlichen ESt-Jahresschuld fast genau angenähert. ESt-Nachzahlungen bei Ehegatten vor allem bei der Steuerklassenkombination III/V werden vermieden.

2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Mit dem JStG 2009 wurde § 39f in das EStG aufgenommen und gilt seit . Die letzte Änderung erfolgte zum .

3Geltungsbereich: § 39f EStG gilt für ArbN-Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.

4–5 (Einstweilen frei)

B. Systematische Kommentierung

I. Antragsverfahren und Berechnung des Faktors nach § 39f Abs. 1 EStG

6Der Antrag ist beim FA nur für die Steuerklasse IV bis zum 30. 11. des Kj. zu stellen. Es sind nur die voraussichtlichen Arbeitslöhne des Kj. der Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner aus den ersten...

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