Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner

Einkommensteuergesetz Kommentar

5. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-65345-2

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 86 Mindesteigenbeitrag

Julia Wilhelm (September 2020)
Hinweis:

BStBl 2013 I 1022.

1 Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Um eine ungekürzte Altersvorlagezulage zu erhalten, muss der Zulageberechtigte einen Mindesteigenbetrag zu seinem begünstigten Vertrag leisten. Der Grund für diese Regelung besteht darin, dass der Gesetzgeber durch die Altersvorsorgezulage die Privatvorsorge fördern, aber keine staatlich finanzierte Rente einführen wollte. Die Sparleistung setzt sich daher aus den Eigenbeiträgen des Zulageberechtigten und der Zulage zusammen. Beteiligt sich der Zulageberechtigte nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, wird ihm die Zulage entsprechend gekürzt.

2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Mit AltEinkG v. wurde in § 86 Abs. 1 Satz 4 EStG für Zulagezeiträume ab 2005 ein einheitlicher Sockelbetrag von 60

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