Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner

Einkommensteuergesetz Kommentar

5. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-65345-2

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 36a Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer

Christian Bernd Anemüller (Januar 2020)
Hinweis:

BStBl 2017 I 726; BStBl 2018 I 308.

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1§ 36a EStG beschränkt die Anrechnung der insbesondere auf Kapitalerträge i. S. des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG erhobenen Kapitalertragsteuer unter bestimmten Voraussetzungen und soll verhindern, dass die Besteuerung von Dividenden mittels sog. Cum/Cum-Geschäfte umgangen wird.

2(Einstweilen frei)

II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

3Die Regelung in § 36a EStG wurde durch das InvStRefG v. mit Wirkung für ab dem zufließende Kapitalerträge eingeführt. Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) wurden die Regelungen zur Anzeige, Anmeldung und Abführung der Steuer nach § 36a Abs. 4 EStG modifiziert.

4(Einstweilen frei)

III. Geltungsbereich

5Die Vorschrift findet auf Steuerinländer Anwendung, die die volle Anrechnung der durch Steuerabzug erhobenen Steuer auf Kapitalerträge i. S. des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG und diesen nach § 36a Abs. 1 Satz 4 EStG gleichgestellten Erträgen begehren.

6§ 36a EStG findet sowohl auf einkommensteuerpflichtige als auch auf körperschaftsteuerpflichtige Personen Anwendung...

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