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IWB Nr. 14 vom Seite 503

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Irland

Doppelbesteuerung

Ursula Tipp

Am wurde ein neues DBA zwischen Deutschland und Irland unterzeichnet, welches das aktuelle DBA, das noch aus dem Jahr 1962 stammt, ersetzen wird. Das DBA aus 1962 wird als überholt angesehen und entspricht nicht mehr dem OECD Standard. Dies ist einer der Hauptgründe für das neue DBA, das in Deutschland bereits ratifiziert wurde, dessen Ratifizierung in Irland jedoch noch aussteht. Dieser Beitrag soll einen Einblick in die allgemeine DBA-Politik Irlands geben und gleichzeitig aufzeigen, welche wichtigen Neuerungen das neue DBA zwischen Deutschland und Irland mit sich bringt.

I. Die irische DBA-Politik

Das neue deutsch-irische DBA gliedert sich in ein gut ausgebautes Netz von irischen DBA ein. Derzeit existieren irische DBA mit 66 Ländern, von denen 59 in Kraft sind. Mit vielen weiteren Ländern werden aktuell neue DBA ausgehandelt oder die Überarbeitung bestehender DBA verhandelt. Alle DBA betreffen ausschließlich die direkten Steuern. Darunter fallen in Irland die Einkommensteuer (income tax), die Körperschaftsteuer (corporation tax) und die Steuer auf Veräußerungsgewinne (capital gains tax).

[i]DBA Irland 2011 entspricht in großen Teilen dem OECD-MADie meisten der neuen irischen DBA folgen inzwischen dem OECD...

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