Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml

Einkommensteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-482-65341-4

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Kanzler, Kraft, Bäuml - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 52a (weggefallen)

Hans-Joachim Kanzler (Januar 2016)

Allgemeine Erläuterungen zu § 52a EStG a. F.

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1§ 52a EStG enthielt in zuletzt 24 Absätzen die Anwendungsvorschriften zur Abgeltungsteuer und der damit zusammenhängenden Änderungen des EStG. Die Übernahme dieser Regelungen in § 52 EStG trägt nicht zur Klarheit bei. Die einzelnen Anwendungsvorschriften zur Abgeltungsteuer sind nun in der Vielzahl der Einzelregelungen des § 52 EStG nur schwer aufzufinden (s. → Rn. 3). Aus systematischen Gründen war es aber durchaus gerechtfertigt, für die Abgeltungsteuer als schedulärer Ausnahme vom synthetischen Einkommensbegriff (s. KKB/Kanzler, § 2 EStG Rn. 314), gesonderte Anwendungsvorschriften vorzusehen.

II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

2Die Vorschrift des § 52a EStG wurde durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (UntStRG) v. mit Wirkung zum in das EStG eingefügt. Nach § 52a Abs. 1 EStG a. F. war diese Fassung des Gesetzes vorbehaltlich abweichender Regelungen in den folgenden Absätzen erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die dem Gläubiger nach dem zugeflossen sind. Durch das KroatienAnpG v. wurden die Bestimmungen des § 52a EStG mit Wirkung zum unter gleichzeitiger Aufhebun...

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