Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml

Einkommensteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-482-65341-4

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Kanzler, Kraft, Bäuml - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 51 Ermächtigungen

Hans-Joachim Kanzler (Januar 2016)
Hinweis:

BStBl 2014 I 1518, betr. Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2015; §§ 81 bis 82 EStDV.

A. Allgemeine Erläuterungen

1Bedeutung des § 51 EStG: Die Vorschrift enthält in vier Absätzen eine Vielzahl von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen. Rechtsverordnungen sind Rechtsnormen, die nicht in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren zustandekommen, sondern von der Exekutive erlassen werden. Im Steuerrecht ist dies üblicherweise die Bundesregierung oder der Bundesfinanzminister. In den meisten Fällen ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich (Art. 80 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 105 Abs. 3 und 108 GG). Nach Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG „müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetze bestimmt werden“. Damit muss jed...

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